Neue Dynamik für Deutschlands Wirtschaft
Koalition einigt sich auf Haushalt und Wachstumsinitiative
Auf den letzten Drücker vor der Sommerpause haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung auf einen Haushalt für das kommende Jahr verständigt. Gleichzeitig einigten sie sich auf eine „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“. Auf 31 Seiten werden Maßnahmen zusammengetragen, die bei soliden Staatsfinanzen die Wirtschaft wieder ankurbeln sollen. Punkt V in dem Dokument ist mit „Leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen“ überschrieben und umfasst zwölf Bereiche, in denen die Bundesregierung Maßnahmen plant, darunter gravierende Änderungen für die Förderung von erneuerbaren Energien.
„Die deutsche Wirtschaft braucht große Mengen günstiger erneuerbarer Energie, noch mehr Marktteilnehmer sollen von günstigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne profitieren, die Netzkosten sollen gesenkt, die Netzentgelte stabilisiert, Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden“, heißt es zu den anstehenden Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, soll ein verlässlicher Investitionsrahmen geschaffen, mehr Flexibilität ermöglicht, die Kosten für den Netzausbau gesenkt sowie Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen werden. Alle Maßnahmen sollen dazu führen, dass sich die bereits entfachte Dynamik bei der Energiewende noch stärker entfalten kann, heißt es in dem Papier.
Optimierung der Rahmenbedingungen für Stromspeicher
Ein wichtiger Punkt betrifft das Potenzial der Stromspeicher. „Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern so optimieren, dass sich die Ausbaudynamik verstärkt und die vielfältigen Funktionen von Stromspeichern optimal genutzt werden können.“ Unverzerrte Preissignale, zeitvariable regionale Netzentgelte und eine optimierte Integration von EE-Anlagen spielen hier eine wichtige Rolle. Auch die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung soll auf Speicherprojekte ausgedehnt werden. „Darüber hinaus werden Speicher über den technologieneutralen Kapazitätsmarkt zusätzlich angereizt.“
Neues Marktdesign und Anpassungen im EEG
Die Bundesregierung will ein neues Marktdesign für Kraftwerke einführen, wobei Erneuerbare und Flexibilität priorisiert werden. Bis 2030 soll ein Anteil von mindestens 80 Prozent Erneuerbaren an der Stromversorgung erreicht werden.
Dabei geht es auch um Änderungen im EEG. „Mit dem Ende der Kohleverstromung wird die Förderung der Erneuerbaren Energien (EE) auslaufen. Der Ausbau neuer EE soll auf Investitionskostenförderung umgestellt werden (eigener Kapazitätsmechanismus), insbesondere um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen.“ Diese und andere Instrumente will die Bundesregierung „rasch im Reallabore-Gesetz im Markt testen“. Ziel sei, die hohe Ausbaudynamik beizubehalten und die im EEG verankerten Ziele zu erreichen.
„Perspektivisch werden EE keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen.“ Ab dem 1. Januar 2025 soll die Förderung für Neuanlagen bei negativen Preisen grundsätzlich ausgesetzt werden, ausgenommen sind kleine Anlagen.
Die Pflicht zur Direktvermarktung soll ab 2025 weiter abgesenkt werden. Aktuell liegt sie bei 100 Kilowatt Leistung, in drei Jahresschritten soll sie auf 25 Kilowatt fallen. Parallel wird die Schwelle für die Steuerbarkeit der Anlagen weiter abgesenkt, um sicherzustellen, dass die Preissignale bei den Anlagenbetreibern ankommen und in Zeiten negativer Preise Stromüberschüsse vermieden werden, die dann nicht vergütet werden.
Kapazitätsmechanismus und Netzkostensenkung
Die Bundesregierung will den Kapazitätsmechanismus zügig voranbringen, um die Stromversorgung dauerhaft zu sichern. Geplant sind Ausschreibungen zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten mit zehn Gigawatt, davon fünf Gigawatt neue Erdgaskraftwerke und fünf Gigawatt wasserstofffähige Gaskraftwerke. Auch die Netzkosten sollen gesenkt und die Netzentgelte stabilisiert werden. Der Netzausbau soll gestaffelt vollzogen werden, um Kosten zu senken, mit Fokus auf Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz.
Reaktionen und wichtige Hinweise für Gewerbekunden
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die neue Flexibilität im Strommarkt, warnte aber vor „Experimenten“ und einem „harten Instrumentenwechsel“ von der Marktprämie hin zu Investitionskostenzuschüssen. Diese könnten zu Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung führen.
Für alle Gewerbekunden und Interessenten an einer Solarstromanlage mit mehr als 25 kWp Leistung, denen eine feste Einspeisevergütung wichtig ist, bedeutet dies, dass sie ihre Anlage noch dieses Jahr in Betrieb nehmen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung bei negativen Preisen grundsätzlich ausgesetzt, sodass sich das Zeitfenster für eine gesicherte Einspeisevergütung schließt.
Ihr Ansprechpartner für Solarstrom: Solarstrom Niederrhein
Wenn Sie eine Solarstromanlage planen, steht Ihnen Solarstrom Niederrhein als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend zu den aktuellen Förderbedingungen und unterstützen Sie dabei, Ihre Anlage rechtzeitig in Betrieb zu nehmen, um von der bestehenden Einspeisevergütung zu profitieren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Energiewende erfolgreich zu gestalten.